Leistungen nach


dem SGB VIII


Das Sozialgesetzbuch VIII gibt Ihnen das Recht auf Hilfen zur Erziehung für sich und Ihr Kind, um herausfordernde Situationen zu lösen und Veränderungen zu bewirken. Die von uns angebotenen Hilfen sind für Familien i.d.R. kostenlos. Sie müssen beim Jugendamt beantragt werden.


Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
Der
Erziehungsbeistand hilft, dass Kinder und Eltern weiter zusammenleben können und lernen ihre Konflikte und Probleme zu lösen. Im Focus steht eine möglichst störungsfreie Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien.


Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Der sozialpädagogische
Familienhelfer unterstützt über die Aufgaben der Erziehungsbeistandschaft hinaus bei Ämtergängen, Anträgen, Kontakten zu Schulen, Kindergärten, Amt für Arbeit und Soziales (AfAS) und anderen Hilfsangeboten. Daneben begleitet er die Familie bei der Bewältigung und Strukturierung des Alltags.


Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung § 35a Abs. 2.1 SGB VIII

Eingliederungshilfe verbessert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungsbildern am Leben in der Gesellschaft. Die Überwindung familiärer und individueller Herausforderungen im Zusammenhang mit der seelischen Behinderung stehen im Mittelpunkt dieser Hilfeform. Daneben bieten wir Schulbegleitung als Integrationsmöglichkeit in den Klassenverband und Lernhilfe in der Schule an.


Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII
Bei dieser Hilfeform sollen junge Erwachsene unterstützt werden ihr Leben selbständig zu organisieren und dazu notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen.